Monika Röder
Psychotherapeutin
Eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin ASP/VPB
Jahrgang 1967 / verheiratet / 2 Kinder
Wer das eigene Leben, die eigene Gesundheit, Partnerschaft oder Familie in Gefahr sieht, macht keine Experimente, sondern möchte sicher sein, dass die Therapeutin gut qualifiziert und sympathisch ist.
Seit über zwanzig Jahren arbeite ich psychotherapeutisch mit Erwachsenen und Paaren. Meine ersten fünf Berufsjahre absolvierte ich in einer Psychiatrischen Klinik in der Schweiz. Weitere Berufserfahrung sammelte ich nach eigener Familiengründung in der stationären Jugendhilfe und anschließend in einer psychosomatischen Mutter-Vater-Kind-Rehaklinik.
Seit 2011 bin ich selbständig, zunächst mit eigener Praxis in Bad Säckingen und 2017 gründete ich mit Eidgenössischer Anerkennung und Kassenzulassung zusätzlich eine Praxis in Basel.
Meine therapeutische Arbeit basiert auf einem humanwissenschaftlichen Universitätsstudium und diversen Psychotherapieausbildungen bei in Fachkreisen anerkannten Expertinnen und Experten. Nach Jahren intensiver Weiterbildungen spürte ich den Wunsch, meine Erfahrung und mein Wissen in komprimierter Form an Menschen in Krisensituationen weiterzugeben. Mit meiner Kollegin Birgit Kollmeyer realisierte ich für Paar- und Sexualtherapeutinnen das Fachbuch „Partnerschaft und Sexualität“ (Kohlhammer, 2021) und für meine Klientinnen und Klienten entstanden die Ratgeber „Der kleine Eheretter“ (Carl Auer, 2021) und „Der kleine Sexretter“ (Carl Auer, 2022).
- Eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin ( ASP, PsyG) mit Kassenzulassung zur Grundversicherung
- Studium der Psychologie, Soziologie und Pädagogik mit Abschluss in einem Modellstudiengang an der Universität Siegen
- Heilpraktikerin für Psychotherapie (HPG)
- Abgeschlossene und vom Dachverband zertifizierte Weiterbildungen in Systemischer Therapie und Beratung (IGST, SG) sowie in
- Klinischer Hypnose / Hypnotherapie (MEG)
- Zusätzlich diverse Fortbildungen in Traumatherapie (dbt cPTSD bei Martin Bohus und Tamar Neubauer; Ego-State-Therapie bei Kai Fritzsche, Silvia Zanotta etc.)
- Liz. Paarlife®-Trainerin (Uni Zürich bei Guy Bodenmann etc.)
- Zertifizierte Fortbildung in PEP und Trauma PEP (Prozess- und embodimentfokussierte Psychologie bei Michael Bohne, Anke Nottelmann etc.)
- Klinische Sexologie und Sexualtherapie (bei David Schnarch, Esther Perel. Sexocorporel/ZISS bei Carol Bischoff, Stephan Fuchs etc.)
- Integrative Leib- und Bewegungstherapie (FPI bei Hilarion Petzold etc.)
- Anerkannt vom MAS und DAS Ärztliche Psychotherapie Uni Zürich und anderen Weiterbildungsinstituten als Supervisorin und Selbsterfahrungstherapeutin
Psychotherapie
Psychotherapie ist in Deutschland und der Schweiz ein geschützter Begriff (PsychThG in Deutschland seit 1999 und PsyG in der Schweiz seit 2013). Benutzen darf den Titel nur, wer nach dem Gesetz anerkannt ist und die Zugangsvoraussetzungen erfüllt hat. In Deutschland sind das psychologische oder ärztliche Psychotherapeut:innen und in der Schweiz eidgenössisch anerkannte Psychotherapeut:innen. Beide Berufsgruppen erfüllen hohe Anforderungen an Aus- und regelmäßige Weiterbildung. Sie haben ein humanwissenschaftliches Studium abgeschlossen (meist Psychologie oder Medizin) und danach eine umfangsreiche theoretische Ausbildung in anerkannten Therapieverfahren plus Supervisionen, Intervisionen und Selbsterfahrung absolviert und praktische Erfahrungen in einer psychosomatischen oder psychiatrischen Klinik gesammelt.
Psychotherapiebezeichnungen
Die Begriffe Therapie, Beratung, Coaching, Sexualtherapeut, Hypnose oder Hypnotherapie, Paartherapeut, Paarcoaching etc. sind nicht gesetzlich geschützt. Sie geben daher keine zuverlässige Auskunft über die Qualifikation derjenigen, die sie verwenden. Fundierte Weiterbildungen bei in Fachkreisen anerkannten Ausbildungsinstituten erfordern die oben unter Psychotherapie beschriebenen Zugangsvoraussetzungen zur Anerkennung von Psychotherapeuten und umfassen jeweils mehrjährige praktische, theoretische und supervidierte Weiterbildungen.
Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz
In Deutschland ermöglich das Heilpraktikergesetz auch nicht akademisch ausgebildeten Personen Psychotherapien durchzuführen. Zweck des Heilpraktikergesetzes ist, dass Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker ihre therapeutischen Grenzen kennen und damit „Patienten vor Gesundheitsgefahren durch Behandlung Unkundiger geschützt werden“. Die Zugangsvoraussetzungen sind nicht allzu hoch (Hauptschulabschluss, Mindestalter von 25 Jahren, ärztliches Attest und polizeiliches Führungszeugnis). Wer danach beim Gesundheitsamt eine schriftliche und mündliche Prüfung erfolgreich ablegt, kann als Heilpraktikerin tätig werden. Einige Ausbildungswillige besuchen spezialisierte Heilpraktikerschulen zur Qualifikation und Prüfungsvorbereitung. Die Schulen sind freiwillig und es gibt große Unterschiede in Qualität, Umfang und Fundiertheit der Ausbildung.